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Allgemeine Informationen zu Kredite
1. Ratenkredite
Es trifft einen meist plötzlich und unerwartet, wenn tägliche
Dinge des Lebens Schaden nehmen. Oft ist eine Reparatur
kostenintensiv, so dass darüber nachgedacht wird, ob eine
Neuanschaffung nicht sinnvoller ist. Doch nur die wenigsten
Menschen haben für solche Sonderausgaben die nötigen
Vorkehrungen getroffen. Egal ob es sich um ein teures Elektrogerät,
ein neues Auto oder um Gegenstände für Wohnung und Haus handelt.
Die optimale Lösung bietet in solchen Fällen ein Ratenkredit,
der die Neuanschaffung ermöglicht.
Doch auch der Wunsch nach etwas besonderem, wie beispielweise ein
neuer Fernseher, ein Computer oder ein schöner Urlaub, können
dazu führen einen Ratenkredit aufzunehmen. Meist liegt der Preis
dieser Wünsche zu hoch, um dieses mit einem Mal zu zahlen. Doch
wer seine Ausgaben und Einnahmen vernünftig regelt und vor allem
nicht zu eng bemessen kalkuliert, kann sich diesen Wunsch mittels
eines Ratenkredites erfüllen.
Das Girokonto bietet den meisten Menschen ein Überziehungsspielraum.
Vielfach wird hier schon einmal ein Loch in die Haushaltskasse
gerissen. Doch was vielfach nicht bedacht wird ist, dass gerade
der Dispositionskredit eine teure Alternative ist. Mit einem
Ratenkredit kann das Girokonto wieder ausgeglichen werden. Eine
regelmäßige Abzahlung des Ratenkredites ist zudem meist günstiger
als die kontinuierlichen Überziehungszinsen.
Die Beantragung eines Ratenkredites bei den Banken ist in der
Regel schnell und unkompliziert möglich. Die Entscheidung wird
oft in kurzer Zeit getroffen, so dass man bereits in wenigen Tagen
über die Kreditsumme verfügen kann. Doch vor der Aufnahme eines
Ratenkredites sollte man selbst einige Überlegungen vornehmen.
Wofür wird die Kreditsumme benötigt? Ist die Rückzahlung des
Ratenkredites jederzeit ohne Probleme möglich? Die monatliche
Belastung darf nicht zu groß sein.
In der Regel kann der Ratenkredit für jeden Zweck genutzt werden
und die Kreditsumme steht zur freien Verfügung. Allerdings werden
von manchen Banken auch sogenannte Sonderkredite angeboten, die an
einem bestimmten Zweck gebunden sind. Solche zweckgebundenen
Kredite findet man in fast allen Bereichen, wie beispielweise bei
der Finanzierung eines Fahrzeuges, für die Umschuldung, für die
Wohnungseinrichtung, den Computer oder andere technische Geräte.
In der Regel bieten die zweckgebundenen Kredite günstigere
Konditionen als die Kredite zur freien Verfügung.
Grundsätzlich sollte jeder, der die Aufnahme eines Ratenkredites
beabsichtigt, einen Vergleich der Angebote von den verschiedenen
Kreditinstituten vornehmen. Dabei ist nicht nur der Zinssatz von
entscheidender Bedeutung, sondern auch die anfallenden Gebühren.
Wer vorher genau vergleicht, der kann je nach Höhe des
Ratenkredites ordentlich sparen.
Auf unseren Seiten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit unserem
Vergleichsrechner, den zur Zeit günstigsten Anbieter zu finden.
Nutzen Sie diese Möglichkeit oder informieren Sie sich auf den
Folgeseiten weiter zum Thema Kredite.
2. Autokredite
Ein neues oder auch ein gebrauchtes Fahrzeug verursacht immer
sehr hohe Kosten, die von den meisten Menschen nicht mit einer
einmaligen Zahlung aufgebracht werden können. Dabei kommt die
Anschaffung manchmal sogar ganz unerwartet. Das alte Auto fährt
plötzlich nicht mehr, die Reparatur ist aufwendig und zudem sehr
kostspielig - lohnt sich im Vergleich zum alter der Fahrzeuges überhaupt
nicht. Nun soll ein neues Fahrzeug her, entweder ein Neufahrzeug
oder ein gebrauchtes. Wer dieses nicht mit einem Mal zahlen kann,
für den bietet der Ratenkredit eine optimale Lösung.
Es gibt zwei verschiedene Arten des Ratenkredites: der eine steht
mit seiner vollen Summe zur freien Verfügung, dass heißt Sie können
das Geld anlegen, wie Sie möchten. Der andere Kredit ist an einen
speziellen Zweck gebunden - hier an den Zweck es Fahrzeug-Kaufes.
Viele Autohäuser arbeiten heute mit Banken zusammen und bieten
ihren Kunden günstige Kredite bei der Autofinanzierung. Aber auch
andere Kreditinstitute bieten zweckgebundene Kredite an. Der
Vorteil hierin liegt meist in den günstigeren Konditionen.
Kredite, die zur freien Verfügung stehen, weisen häufig einen
deutlich höheren Effektivzinssatz auf.
Um einen Ratenkredit gewährt zu bekommen, ist es notwendig, dass
Sie als Kreditnehmer die nötigen Sicherheiten leisten können.
Hierzu müssen Sie der Bank nachweisen, dass Sie die monatlichen
Raten zur Rückzahlung leisten können. Dementsprechend müssen
Sie Ihr monatliches Einkommen nachweisen, meist reicht die Vorlage
von Gehaltsabrechnungen, und müssen der Bank eine Selbstauskunft
über ihre Ausgaben machen. Mit der Unterschrift bei der
Antragstellung willigen Sie zudem ein, dass die Bank sich Auskünfte
bei der SCHUFA einholen darf. Neben diesen Sicherheiten, kann die
Bank allerdings weitere verlangen.
Gerade bei der Anschaffung eines Kraftfahrzeuges, sehen die Banken
dieses oft als Sicherheit an. Die Kreditsumme geht in diesem Fall
direkt an den Händler des Kraftfahrzeuges, der dann den KfZ-Brief
an die Bank weiterleitet. Sie als Kunde erhalten lediglich den
KfZ-Schein. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit hat das
Kreditinstitut das Recht, das Fahrzeug zu verwerten und den Erlös
für die Tilgung des Ratenkredites zu verwenden. Erst wenn Sie den
Kredit vollständig zurückgezahlt haben, geht Ihnen der KfZ-Brief
zu. Manche Kreditinstitute verlangen zudem, den Abschluss einer
Vollkaskoversicherung, damit auch bei einem Unfall, der Kredit
abgesichert ist.
Vor Abschluss eines Kreditvertrages sollten Sie sich also
eingehend informieren, vor allem über die Konditionen. Ein
Vergleich zwischen mehreren Anbietern lohnt sich immer, denn oft
kann hier deutlich eingespart werden. Nutzen Sie den
Vergleichsrechner auf unseren Seiten und finden sie den zur Zeit günstigsten
Anbieter.
3. Welche Kosten entstehen bei einem Kredit?
Grundsätzlich gibt es das geliehene Geld bei den
Kreditinstituten nicht umsonst. An das Kreditinstitut wird während
der Laufzeit mehr zurück bezahlt, als die Summe die der
Kreditnehmer erhalten hat. Wie viel mehr man zahlen muss, hängt
von den Konditionen des Kredites ab. Im folgenden wollen wir Ihnen
zeigen, worauf Sie bei einem Vergleich achten müssen, um das günstigste
Angebot zu finden.
Als das wichtigste Entscheidungskriterium gelten die
Kreditkonditionen. Angegeben werden oft Nominal- und Effektivzins.
Um gut vergleichen zu können sollten Sie ihr Augenmerk immer auf
den Effektivzins richten, denn dieser beinhaltet auch anfallende
Gebühren, wie beispielweise Agio, Disagio, Bearbeitungsgebühren
und anfallende Provisionen. Grundsätzlich sind die
Kreditinstitute verpflichtet, den anfänglichen, effektiven
Jahreszins anzugeben. Die gesetzliche Regelung hierüber findet
sich in der Preisangabenverordnung, die auch kurz als PANGVO
bezeichnet wird. Für die Berechnung der Gesamtkosten eines
Kredites gilt demnach: Der Kredit ist umso günstiger, je
niedriger der Effektivzins liegt.
Die Gesamtkosten eines Kredites richten sich nach den
verschiedensten Kriterien: Höhe der Kreditsumme, Laufzeitlänge,
zweckgebunden oder zur freien Verfügung, Gebühren für Kontoführung,
die Bonität des Kreditnehmers, eventuell anfallende Provisionen
und der Einschluss einer Versicherung, wie beispielweise die
Restschuldversicherung. Zudem fällt bei den Kreditinstituten eine
Bearbeitungsgebühr an, die abhängig von der Kreditsumme ist,
denn sie wird prozentual von dieser errechnet. Bei den
Kreditinstituten gibt es hier deutliche Unterschiede, daher sollte
man die Bearbeitungsgebühr unbedingt beachten. Allerdings handelt
es sich hierbei um einmalige Kosten, die beim Abschluss des
Kreditvertrages anfallen.
Die Laufzeit spielt bei der Berechnung der Gesamtkosten ebenfalls
eine entscheidende Rolle. Je länger die Laufzeit, desto mehr
Zinsen fallen an. Ratenkredite werden oft in einem Zeitfenster
zwischen 12 und 72 Monaten gewährt. Zum einen spielt hier die
Verwendung der Kreditsumme eine wesentliche Rolle, denn die
Laufzeit des Kredites sollte grundsätzlich nicht über der
Nutzungsdauer des Gegenstandes liegen, welcher angeschafft wurde.
Zum anderen spielt aber auch die Bonität des Kreditnehmers eine
Rolle, denn die monatliche Rückzahlung muss gesichert sein. So
ist es manch einem vielleicht nicht möglich den Kredit innerhalb
eines Jahres zurück zu zahlen, da die monatlichen Raten dann sehr
hoch liegen. Je länger die Laufzeit, desto geringer sind auch die
monatlichen Rückzahlungsbeträge.
Wer die Möglichkeit hat, während der Laufzeit Sondertilgungen zu
tätigen, der kann unter Umständen Kreditkosten einsparen. Im
Gegensatz zu anderen Kreditarten ist die Sondertilgung in der
Regel bei Ratenkrediten jederzeit möglich. Allerdings sollte man
sich vorher bei dem Kreditinstitut genau erkundigen. Denn vielfach
wird zwischen einer Ablösung und einer Teilrückzahlung bei den
Kreditinstituten unterschieden. Informationen hierüber finden
sich aber auch in den Bedingungen des Kreditvertrages. Eine Ablösung
des bestehenden Ratenkredites ist vielfach ohne Probleme möglich.
Für Teilrückzahlungen werden je nach Kreditinstitut spezielle
Vereinbarungen getroffen.
Bevor eine Rückzahlung vorgenommen wird, sollte man sich als
Kreditnehmer bei seiner Bank eingehend erkundigen. Insbesondere
sollte bei einer Sondertilgung auch eine anteilige Zinsverrechnung
seitens der Bank vorgenommen werden. Denn nur dann macht eine Rückzahlung
wirklich Sinn. Erfolgt dies nicht werden die Zinsen weiterhin auf
die voll Kreditsumme berechnet.
4. Welche Sicherheiten sind bei einem Kredit nötig?
Die Kreditinstitute fordern von Ihnen als Kreditnehmer
entsprechende Sicherheiten, damit sie Ihnen einen Ratenkredit gewähren.
Bevor ein Kreditinstitut also einen Kredit gewährt, müssen Sie
einige Informationen an die Bank geben. Erst dann trifft das
Kreditinstitut eine Entscheidung, ob sie den Kredit gewährt. Es
gibt verschiedene Kriterien, die für die Vergabe eines Kredites
eine Rolle spielen. Insbesondere werden die Zuverlässigkeit und
das Einkommen des Kreditnehmers überprüft.
Als erstes müssen Sie sich als Kreditnehmer bei dem jeweiligen
Kreditinstitut identifizieren. In der Regel reicht hierzu die
Vorlage eines gültigen Ausweises. Bei ausländischen
Kreditnehmern muss zusätzlich noch Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden.
Zum Einkommensnachweis reicht es in der Regel, wenn die letzten
zwei bis drei Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden, insbesondere
dann, wenn es sich um kleinere Kredite handelt. Das Kreditinstitut
benötigt diese Nachweise, um zu überprüfen, ob die Rückzahlung
des Kredites möglich ist. Wichtig ist dabei, dass genügend Geld
für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht und der Kreditnehmer
in der Lage ist die Tilgung pünktlich vorzunehmen.
Damit die Bank prüfen kann, welcher Teil Ihrer Einnahmen Ihnen zu
freien Verfügung steht, fordert sie eine Selbstauskunft. Hier müssen
Angaben zu allen ausgaben gemacht werden, wie beispielweise Miete,
Versicherungen, Strom, Heizung, Lebensunterhalt, usw. Grundsätzlich
lehnt das Kreditinstitut einen Kredit ab, wenn die monatlichen Rückzahlungsbeträge
für den Kredit das frei zur Verfügung stehende Einkommen übersteigen.
Manche Banken gewähren jedoch auch dann einen Kredit, allerdings
ist hier die Voraussetzung, dass der Kreditnehmer weitere
Sicherheiten leisten kann.
Grundsätzlich muss jeder, der einen Kreditantrag stellt, eine
Unterschrift auf dem Kreditantrag leisten. Mit dieser Unterschrift
willigt der Antragsteller ein, dass die Bank Einkünfte über die
SCHUFA einholen darf. Die SCHUFA ist eine Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherheit, sie gibt Auskünfte über die
Zahlungsmoral der Kunden.
Die Kreditinstitute sind berechtigt von ihren Kunden weitere
Sicherheiten zur Gewährung eines Kredites zu fordern. In erster
Linie ist dies von der Kredithöhe abhängig, aber auch andere
Kriterien spielen eine Rolle, wie Bonität des Antragstellers oder
der Verwendungszweck. Wird mit der Kreditsumme beispielweise ein
Fahrzeug finanziert, so kann das Kreditinstitut verlangen, dass
der KfZ-Brief als Sicherheit bei der Bank hinterlegt wird. Erst
wenn der Kredit voll getilgt wurde, erhält der Kunde den
KfZ-Brief.
Wird der Kredit für eine Anschaffung benötigt so kann die Bank
verlangen, dass ein Bürge gestellt wird, der zusätzliche
Sicherheit bringt. Der Bürge verpflichtet sich im Falle der
Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, die Darlehenssumme
abzudecken bzw. die Zahlungen selbst vorzunehmen. Man spricht in
diesem Zusammenhang von einer Bürgschaft.
Darüber hinaus verlangen manche Banken die Abtretung von
Sozialleistungen und Gehaltsansprüchen. Somit sollen die Ansprüche
der Bank abgesichert werden. Die Abtretung selbst beschränkt sich
jedoch auf die Kreditsumme. Meist mit einem zusätzlichen
Aufschlag von rund 20 Prozent. Mit diesem Aufschlag sollen auch
die Kosten abgedeckt werden, die durch den Zahlungsverzug und
eventueller Rechtverfolgung entstehen.
Manche Banken fordern zudem den Abschluss einer sogenannten
Restschuldversicherung, die aber auch dann sinnvoll ist, wenn die
Bank diese nicht verlangt. Gerade in der heutigen Zeit kann sich
kein Mensch von der Arbeitslosigkeit freisprechen, auch wenn er
schon jahrelang in einem Unternehmen tätig ist. Durch den
Eintritt der Arbeitslosigkeit, durch eine länger andauernde
Krankheit oder durch einen Unfall, kann es passieren, dass der
Kreditnehmer die monatlichen Raten nicht mehr aufbringen kann.
Gegen dieses Risiko kann sich der Kreditnehmer mit der
Restschuldversicherung absichern. Bei einer Krankheit oder im
Todesfall zahlt die Versicherung eine einmalige Prämie aus, die
den Ratenkredit absichert.
Die Prämie zu der Restschuldversicherung ist mit Abschluss der
Versicherung fällig. Allerdings muss der Kreditnehmer die Prämie
nicht direkt in voller Summe zahlen, sondern vielmehr wird die Prämie
mit dem Kredit mitfinanziert. Dies bedeutet, dass in den
monatlichen Kreditraten, die Versicherungsprämie enthalten ist.
In einem Versicherungsfall gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten
der Versicherung. Entweder sie löst den Kredit mit einer
einmaligen Zahlung ab oder sie zahlt die monatlichen Raten, wie im
Kreditvertrag vereinbart, weiter.
Wird die Restschuldversicherung freiwillig abgeschlossen, so
bekommt in der Regel der Versicherungsnehmer bzw. seine Angehörigen
das Geld ausbezahlt. Verlangt die Bank jedoch den Abschluss dieser
Versicherung, so sind Kredit und Restschuldversicherung
miteinander verbunden. Die Ansprüche in einem Versicherungsfall
gehen dann direkt an das Kreditinstitut.
Vorsicht: Erkundigen Sie sich genau, in welchen Fällen die
Restschuldversicherung greift. Viele Anbieter schließen die
Arbeitslosigkeit aus. Man sollte daher möglichst eine
Restschuldversicherung wählen, die auch im Falle des Verlustes
des Arbeitsplatzes, die monatlichen Raten übernimmt.
5. Wer ist kreditwürdig?
Bevor Sie einen Kreditantrag stellen, sollten sie selbst prüfen,
ob Sie auch kreditwürdig sind. Grundsätzlich dürfen die
monatlichen Raten für den Kredit keine zu große Belastung für
sie darstellen. Hier hilft es, sich eine entsprechende
Liste/Tabelle zu erstellen, in dem Sie alle Einnahmen und Ausgaben
festhalten.
Um diese Liste zu erstellen, kann es hilfreich sein, die letzten
Kontoauszüge zur Hand zu nehmen. Hierauf können Sie alle regelmäßigen
Zahlungen sehen, die dann bequem in die Liste eingetragen werden können.
Doch neben den regelmäßigen Ausgaben für Miete, Strom, Heizung,
Versicherungen, usw. sind auch die laufenden ausgaben zu berücksichtigen.
Dies sind Kosten, die für Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung,
Kinder, etc. aufzubringen sind. In der Regel lassen sich diese
Kosten sehr schlecht schätzen. Von Vorteil ist es, wenn Sie schon
ein Haushaltsbuch führen, aus diesem können sie die Kosten
entnehmen. Insbesondere sind hierin auch die unregelmäßigen
Ausgaben verzeichnet.
Alle Ausgaben zusammen dürfen die Einnahmen nicht überschreiten.
Es muss zusätzlich ein Betrag überbleiben, der gewährleistet,
dass Sie die monatlichen Raten für den Kredit jederzeit
aufbringen können.
Bei ihrer eigenen Bilanz sollten Sie immer bedenken, dass Sie auch
noch genügend eigenen finanziellen Spielraum behalten. So können
Sie gewährleisten, das sie auch unvorhersehbare Ausgaben noch
vornehmen können. Auch die finanziellen Verhältnisse können
sich in der folgenden Zeit ändern, dies sollten Sie bei Ihrer
Planung mit einkalkulieren. Durch eventuelle Arbeitslosigkeit,
Krankheit oder durch einen Unfall kann die Rückzahlung des
Kredites gefährdet werden. Daher sollten Sie über den Abschluss
einer Restschuldversicherung nachdenken.
Manchmal kündigt sich aber auch Nachwuchs an. Zu den zusätzlichen
Kosten, die hierdurch entstehen, fällt in den meisten Fällen
auch das Einkommen der Frau weg. Sind Sie auch in diesem Fall in
der Lage die monatlichen Raten aufzubringen?
Grundsätzlich sollten Sie sich nicht drängen lassen und sich
nicht voreilig für einen Kredit entscheiden. Fällt Ihnen jedoch
erst nach Abschluss des Kreditvertrages auf, dass Sie einen Fehler
gemacht haben, so können Sie den Kreditvertrag in den folgenden
zwei Wochen widerrufen. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet
sich im Verbraucherkreditgesetz. Sollten Sie sich nicht sicher
sein, ob Sie der Belastung der monatlichen Raten standhalten können,
so sollten Sie von diesem Widerruf gebrauch machen. Der Widerruf
muss schriftlich, innerhalb der gesetzlichen Frist, beim zuständigen
Kreditinstitut eingehen.
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